Unterstützung für NachwuchswissenschaftlerInnen in der COVID-19-Pandemie: Weitere Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze
1. Wissenschaftliche Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Rechtliche Voraussetzungen der Verlängerung
Nach dem neuen § 7 Abs. 3 WissZeitVG verlängert sich die nach „§ 2 Abs. 1 S. 1 und 2 insgesamt zulässige Befristungsdauer um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Abs. 1 zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht“. Es ist nicht erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis über den gesamten Zeitraum von März bis September…
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