Hinweis zur Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich 5
Im Prüfungstermin des Sommersemesters 2019 wird das Europäische und Internationale Strafrecht nicht geprüft werden. Grund ist die im Sommersemester 2019 entfallende Vorlesung „Europäisches und Internationales Strafrecht“, die im Wintersemester 2019/20 nachgeholt werden wird. Der Prüfungsstoff gemäß § 10 Abs. 5 UniPrO wird im Sommersemester 2019 einmalig für die Universitätsprüfung insoweit beschränkt.
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