Die Universität hat die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit geändert.
Neu ist, dass es eine Änderung des Flexibilisierungszeitraumes gibt, also des Zeitraums, in dem Mehr- oder Minderarbeitszeiten ausgeglichen werden müssen.
Für das Jahr 2018/19 gilt die Sonderregelung, dass der Flexibilisierungszeitraum, der am 01.02.2018 begonnen hat, im Jahr 2019 erst am 31.5.2019 endet.
Grund für diese Regelung ist, dass viele Beschäftigte aufgrund der Arbeiten für den Exzellenzantrag Überstunden angesammelt…