Corona-Schnelltests im Internet und bei Discountern

Seit dem 06.03.2021 hat bei Discountern wie ALDI und LIDL der Verkauf von Corona-Schnelltests an Privatpersonen begonnen. Die dort erhältlichen Tests wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM im Schnellverfahren zugelassen. Die Liste dieser für die Eigenanwendung zugelassenen Schnelltests umfasst derzeit 7 Tests.

Seit dem 06.03.2021 hat bei Discountern wie ALDI und LIDL der Verkauf von Corona-Schnelltests an Privatpersonen begonnen. Die dort erhältlichen Tests wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM im Schnellverfahren zugelassen. Die Liste dieser für die Eigenanwendung zugelassenen Schnelltests umfasst derzeit 7 Tests.

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass diese Tests innerhalb weniger Minuten ausverkauft waren und die Server der Discounter nach kurzer Zeit wegen der hohen Zahl an Zugriffen auf die Online-Shops in die Knie gezwungen wurden.

Vorsicht!

Vielleicht aus Neugier oder auch in der Hoffnung, auf anderen Plattformen und Online-Shops doch noch einige der begehrten Tests zu finden, besteht nun das Risiko, dass Sie tatsächlich fündig werden, allerdings bei nicht zugelassenen Tests!

Seriöse Anbieter verkaufen andere als die in der Liste des BfArM zugelassenen Tests für die Eigenanwendung. Diese Tests sind zwar auch zugelassen, allerdings ausschließlich für den medizinischen Bereich, Fachpersonal, Behörden, Bildungseinrichtungen, etc. Dort müssen geschulte Personen die Entnahme der Probe und den Test durchführen. Diese Tests sind nicht für die Eigenanwendung zugelassen (zumindest noch nicht).

Wenn es sich um solche Tests handelt, finden sie auf der Webseite (meist am uneren Ende der Beschreibung des Produktes) einen Hinweis (siehe unten), dass diese Tests ausschließlich an diese oben genannten Einrichtungen verkauft und versendet werden dürfen und diese die Berechtigung nachweisen müssen.

ACHTUNG!!!
Die Lieferung dieser Tests erfolgt ausschließlich an Ärzte, medizinische Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Behörden und Firmen, kritische Infrastruktur und weitere Institutionen gemäß Medizinprodukte-Abgabeverordnung.

Sie bestätigen, dass Sie die Bestellung für gewerbliche/medizinische Zwecke tätigen und Sie die Produkte an entsprechendes Fachpersonal übergeben.

Sollte ein solcher Hinweis fehlen, ist der Test weder für die Eigenanwendung noch für die o.g. bezugsberechtigten Einrichtungen zugelassen!