Das andere Deutschlandstipendium
Universität Konstanz vom Stifterverband für kreative Maßnahmen zur Förderung von Diversität unter den Deutschlandstipendiatinnen und Deutschlandstipendiaten ausgezeichnet
Seit 2012 wurden an der Universität Konstanz 150 Deutschlandstipendien vergeben. Nun wurde die Universität für ihren Umgang mit dem Stipendium für Studienbewerbende und Studierende, das zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und zur Hälfte von privaten Stiftern finanziert wird, ausgezeichnet: Als eine von insgesamt fünf deutschen Hochschulen ist sie beim Wettbewerb „Rückenwind für Hürdenläufer“ des Stifterverbands erfolgreich. Die Gemeinschaftsinitiative von Unternehmen und Stiftungen unterstützt damit die „besten und kreativsten Hochschulmaßnahmen zur Förderung von Diversität unter den Deutschlandstipendiaten“, wie es beim Stifterverband heißt. Mit dem Preisgeld von 5.000 Euro sollen die ausgezeichneten Formate weiterentwickelt werden.
Die Universität Konstanz legte von Anfang an bei der Auswahl der Stipendiaten einen im Stipendiengesetz festgehaltenen ganzheitlichen Leistungsbegriff zugrunde: Die im Studium bzw. bei StudienbewerberInnen in der Schule erzielten Leistungen sind umso größere Leistungen, wenn sie mit hohem gesellschaftlichen Engagement oder der Überwindung von persönlichen Bildungshürden einhergehen. Bereits vor der bundesweiten Einführung des Deutschlandstipendiums im Sommersemester 2011 standen beim sogenannten Gebührenstipendium, dem Konstanzer Vorgängermodell des Deutschlandstipendiums, soziale Auswahlkriterien im Mittelpunkt. Der Übergang vom Gebührenstipendium zum Deutschlandstipendium wurde als Chance genutzt, den „Geist“ des Gebührenstipendiums, bei der Auswahl für das Deutschlandstipendium auch persönliche Stärken und Besonderheiten zu berücksichtigen, weiter auszubauen.
Die im Stipendiengesetz enthaltenen Regelungen wurden so weit wie möglich ausgelegt. Bewerberinnen und Bewerber, die herausfordernde persönliche Lebensumstände wie Krankheit und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, ein sogenanntes bildungsfernes Elternhaus oder wirtschaftliche Bedürftigkeit gemeistert haben, sollen für ihre persönlichen Stärken belohnt werden.
Entsprechend finden sich unter den bislang geförderten Personen an der Universität zahlreiche sogenannte Studienpioniere, Eltern im Studium, Studierende mit chronischen Erkrankungen, mit Migrationshintergrund und pflegebedürftigen Angehörigen. Entscheidend für die Auszeichnung war auch, wie die Universität Konstanz für das Deutschlandstipendium wirbt. So sind beispielsweise studentische Anlaufstellen, von der Verfassten Studierendenschaft bis hin zum International Office, dazu aufgefordert, im persönlichen Gespräch auf das „Konstanzer Deutschlandstipendium“ hinzuweisen und Kandidatinnen und Kandidaten zu empfehlen. Auf der anderen Seite werden potenzielle private Förderer des Deutschlandstipendiums auf vielfältigen Wegen auf das Deutschlandstipendium aufmerksam gemacht.
Ausdrücklich unterstützt wird, dass sich beide Seiten kennenlernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich aus dieser direkten Form des Kontaktes sehr fruchtbare Beziehungen entwickeln. Alle Maßnahmen des Begleitkonzeptes zielen darauf ab, eine möglichst vielfältige Plattform für die persönliche Weiterbildung der Stipendiatinnen und Stipendiaten anzubieten.
Derzeit werden bundesweit rund 26.000 Studierende an über 300 Hochschulen mit einem Deutschlandstipendium gefördert. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das Fördergeld von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester.
Faktenübersicht:
- Die Universität Konstanz beim Wettbewerb „Rückenwind für Hürdenläufer“ des Stifterverbands erfolgreich
- Auszeichnung in Höhe von 5.000 Euro für kreative Maßnahmen zur Förderung von Diversität unter den Deutschlandstipendiatinnen und Deutschlandstipendiaten
- Konstanzer Ansatz: Die im Studium bzw. bei StudienbewerberInnen in der Schule erzielten Leistungen sind umso größere Leistungen, wenn sie mit hohem gesellschaftlichen Engagement oder der Überwindung von persönlichen Bildungshürden einhergehen.
- Förderung von monatlich 300 Euro teilen sich der Bund und private Stifterinnen und Stifter.