Deutsche Bundesregierung: Beschluss eines Entwurfs zu einem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
hiermit soll eine Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten entstehen
Mit leichter Verzögerung durch die Sommerpause berichten wir, dass - wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet - Ende August der Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (auch bekannt als GNDG oder Gesundheitsdatennutzungsgesetz) durch das Kabinett beschlossen wurde:
"Mit dem GDNG wird die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten geschaffen, um eine optimale medizinische Versorgung bieten zu können und den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland an die Weltspitze heranzuführen. Zentraler Bestandteil ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Zudem wird mit dem Gesetz der Aufbau einer international wettbewerbsfähigen Gesundheitsdateninfrastruktur vorangetrieben."
Die gesamte Pressemitteilung sowie der Gesetzesentwurf in Textform kann auf den Webseiten des Ministeriums eingesehen werden.