Eingeschränkter Präsenzbetrieb
Mit dem Rektoratsbeschluss vom 13.05.2020 ist an der Universität Konstanz wieder ein eingeschränkter Präsenzbetrieb möglich. Damit werden weitere Lockerungen umgesetzt, um der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg zu entsprechen.
Mit dem Rektoratsbeschluss vom 13.05.2020 ist an der Universität Konstanz wieder ein eingeschränkter Präsenzbetrieb möglich. Damit werden weitere Lockerungen umgesetzt, um der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg zu entsprechen.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Beschluss vom 22.04.2020 sind u.a. die Aufhebung der Beschhränkung der gleichzeitigen Anwesenheit einer Arbeitsgruppe auf maximal 25% der Mitglieder. Außerdem werden Präsenzveranstaltungen wie Prüfungen und Praktika, die nicht außerhalb der Universität oder anderweitig (z. B. elektronisch) durchgeführt werden können, wieder vor Ort erlaubt.
Trotzdem gelten weiterhin strenge Hygienevorschriften als Bedingung. Deshalb muss nach wie vor eine Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Verantwortungsbereich erstellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Corona-Seite der Arbeitsmedizin und der Corona-Seite der Abteilung Kommunikation und Marketing.