Eingeschränkter Präsenzbetrieb seit Montag, den 27.04.2020
WICHTIG!!! Denken Sie bitte an die Gefährdungsbeurteilung, um die Arbeit aufnehmen zu können!
Gefährdungsbeurteilung
Seit Montag, den 27.04.2020 ist die Uni Konstanz wieder in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb (bzw. "erweiterten Notbetrieb").
Bevor Sie bzw. Ihre Arbeitsgruppe die Arbeit wieder aufnehmen dürfen, müssen alle Führungskräfte für ihren Verantwortungsbereich eine spezielle Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss unterzeichnet und genehmigt werden. Im falls der wissenschaftlichen Sektionen wird die Gefährdungsbeurteilung bei den Dekanen eingereicht und genehmigt. Führungskräfte in der Verwaltung und zentralen Einrichtungen reichen die GBU über den Dienstweg beim Kanzler ein.
Weitere Information finden Sie hier und auf den Corona-Infoseiten der Uni Konstanz
Zutritt zur Uni
Der Zutritt zum Uni-Gebäude ist derzeit nur über den Eingang am i-Punkt möglich. Dort müssen Sie sich in Anwesenheitslisten ihrer jeweiligen Organisationseinheit ein- und wieder austragen. Durch diese Maßnahme kommt die Universität ihrer Informationspflicht gegenüber den Behörden nach, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Bitte haben Sie für die Maßnahmen Verständnis.
Achten Sie beim Zutritt bitte auf die Abstandsregeln.