Für eine adäquate Grundfinanzierung der Landesuniversitäten
Als eine der neun Landesuniversitäten fordert die Universität Konstanz vom Land Baden-Württemberg, im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrages II geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Grundfinanzierung der Landesuniversitäten zu ergreifen und so ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
Die Universitäten in Baden-Württemberg sind Leistungsträger der Gesellschaft und stehen als weltweit anerkannte Spitzenforschungseinrichtungen im Zentrum der landesweiten Innovationsstrategie. Doch international anerkannte, hochqualifizierte Talente können nur dann für Studium, Lehre und Forschung an baden-württembergischen Universitäten gewonnen werden, wenn diese attraktive und international konkurrenzfähige Rahmenbedingungen bieten können. Nur auf Grundlage einer modernen, wettbewerbsfähigen und nachhaltig finanzierten Infrastruktur können jene Basisinnovationen und jenes Wissen auch weiterhin erarbeitet werden, die den Standort Baden-Württemberg in der Vergangenheit attraktiv gemacht haben.
In der Entwicklung der vergangenen zwanzig Jahre haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Universitäten deutlich verschlechtert. Pro Studierendem bzw. Studierender ist die Finanzierung seit dem Jahr 1998 real um mehr als 2.700 Euro zurückgegangen – von 10.610 Euro auf 7.890 Euro im Jahr 2017, was in Preisen von 2017 eine Finanzierungslücke pro Studierendem bzw. Studierender von 3.540 Euro ergibt. Und das bei einem wachsenden Aufgabenportfolio der einzelnen Universitäten und des gesamten Hochschulsystems.
Der Hochschulfinanzierungsvertrag I aus dem Jahr 2015 habe zwar eine Trendumkehr bewirkt, die Lücke sei aber bei weitem nicht geschlossen, mahnt die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg. Während die im Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ bereitgestellten zusätzlichen finanziellen Mittel zum damaligen Zeitpunkt als großer Erfolg gewertet wurden, reichen sie angesichts rasant fortschreitender Entwicklungen im Wissenschaftssystem und ebenso rasant anwachsender finanzieller Anforderungen an die Universitäten – unter anderem bedingt durch die Inflation – aktuell nicht mehr aus. Das Land müsse deshalb deutliche Anstrengungen unternehmen, um diesen Dynamiken Rechnung zu tragen und die Rahmenbedingungen für Studium und Lehre weiter zu verbessern.
An der Universität Konstanz macht sich die Finanzierungslücke insbesondere durch fehlende Personalstellen für grundständige Aufgaben in Wissenschaft und Verwaltung, durch fehlende Unterrichts- und Seminarräume sowie gravierende Lücken bei der digitalen Infrastruktur für Studierende bemerkbar. „Auf die Dauer ist die Situation der real sinkenden Grundfinanzierung nicht tragbar“, erklärt Prof. Dr. Kerstin Krieglstein, Rektorin der Universität Konstanz. „Die Universität Konstanz ist zwar jüngst als eine von elf Universitäten bzw. Universitätsverbünden in Deutschland im Rahmen der Exzellenzstrategie erneut als Exzellenzuniversität ausgezeichnet worden. Gerade für mittelgroße Universitäten mit einer geringeren Landesfinanzierung hat die finanzielle Förderung in der Exzellenzstrategie eine starke Hebelwirkung. So elementar diese Gelder aber für die meisten Universitäten auch sein mögen, finanzielle Förderung aus der Exzellenzstrategie oder vergleichbaren Wettbewerben kann niemals eine auskömmliche Grundfinanzierung von Universitäten ersetzen. Um ein Abrutschen ins Mittelmaß auch für die im Exzellenzwettbewerb erfolgreichen Universitäten zu vermeiden, kann und muss es beides geben: Eine ausgewogene und der realen Entwicklung im Wissenschaftsbereich entsprechende Kombination aus ausreichender, gesicherter Grundfinanzierung sowie Flexibilität durch zusätzliche Drittmittel, um innovative und zukunftsweisende Projekte umzusetzen. Eine Flächen- und Spitzenförderung dürfen und müssen sich nicht gegenseitig ausschließen.“
Um auch ab 2021 weiterhin international wettbewerbsfähig bleiben zu können und um in wichtigen Potenzialbereichen in der Forschung, wie an der Universität Konstanz beispielsweise Data Science oder Gesundheitswissenschaften, den von ihr geforderten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können, richtet die Universität Konstanz gemeinsam mit den acht weiteren Landesuniversitäten folgende Forderungen an das Land Baden-Württemberg:
1. Verstetigung des im HoFV I vereinbarten jährlichen Aufwuchses bei der Grundfinanzierung in Höhe von drei Prozent:
- Der Aufwuchs, den das Land auch den außeruniversitären Forschungsinstituten finanziert, soll nach den Regeln des Hochschulfinanzierungsvertrags „Perspektive 2020“ gestaltet werden.
2. Überführung vorhandener Zweitmittel in den Grundhaushalt (insgesamt 52 Mio. Euro):
- Ausbauprogramme Hochschule 2012 und Master 2016: Betrag sämtlicher noch nicht umgewandelter Ausbauprogrammmittel, die der Finanzierung der Studienplätze dienen (30 Mio. Euro)
- Fortführung der Verpflichtungen aus der Exzellenzinitiative II (2012-2017): Landesanteil für Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte an den beteiligten Landesuniversitäten (22 Mio. Euro)
3. Einmalige Erhöhung der Grundfinanzierung (insgesamt 172. Mio. Euro):
- für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs (30 Mio. Euro)
- für Forschung, Digitalisierung, Infrastruktur (115 Mio. Euro)
- für zusätzliche Aufgaben aufgrund gesetzlicher und politscher Vorgaben wie Weiterbildung, Gründerkultur, Gleichstellung etc. (27 Mio. Euro)
Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesuniversitäten Baden-Württembergs werden sich zur aktuellen Situation und den Forderungen an das Land im Rahmen einer Landespressekonferenz am 27. August 2019 um 11.00 Uhr im Landtagsgebäude in Stuttgart äußern.
Faktenübersicht:
- Die Landesuniversitäten Baden-Württembergs fordern von ihrem Bundesland im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrags II (ab 2021) eine angemessene Grundfinanzierung
- Die geplanten Mittel reichen nicht aus, um die Rahmenbedingungen für Studium und Lehre flächendeckend und nachhaltig zu verbessern
- Aktuelle Finanzierungslücke pro Studierendem und Studierender: 3.540 Euro (in Preisen von 2017)
- Forderungen über Finanzierungsleistungen ab 2021:
- Verstetigung des im HoFV I vereinbarten jährlichen Aufwuchses von drei Prozent bei der Grundfinanzierung
- Überführung vorhandener Zweitmittel in den Grundhaushalt (in Höhe von insgesamt 52 Mio. Euro)
- einmalige Erhöhung der Grundfinanzierung (in Höhe von insgesamt 172 Mio. Euro)
- Weiterführende Informationen auf der Website der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg: https://www.lrk-bw.de/index.php/hochschulfinanzierung-2021
- Die Landesuniversitäten Baden-Württembergs laden zu einer Landespressekonferenz zum Hochschulfinanzierungsvertrag II am 27.08.2019 um 11.00 Uhr ins Landtagsgebäude in Stuttgart ein (Haus des Landtags, Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart)