Gefährdungsbeurteilung HomeOffice
Neues Formular "Gefährdungsbeurteilung Homeoffice"
Die Gefährdungsbeurteilung wird nicht für den Antrag für die Arbeit im Homeoffice an die Personalabteilung benötigt, sie muss aber vor Beginn der Arbeit im Homeoffice durchgeführt, der / dem Vorgesetzten vorgelegt (oder gemeinsam erstellt) und von dieser /diesem unterzeichnet werden.
Die Gefährdungsbeurteilugn basiert auf einer Vorlage der DGUV und wurde von uns für Sie vereinfacht, gekürzt und an die Universität angepasst. Falls Sie den einen oder anderen Punkt nicht erfüllen (können), sprechen Sie dies mit Ihrer / Ihrem Vorgesetzten ab und machen Sie eine Notiz dazu am Ende des Formulars. Ob die Genehmigung der Arbeit im Homeoffice am Fehlen einiger Voraussetzungen (bzw. Bedingungen) scheitert, entscheidet Ihre / Ihr Vorgesetzter. Die wird allerdings kaum der Fall sein.