CoV-2 Gefährdungsbeurteilung für Praktika online
Mit dem Reaktoratsbeschluss vom 13.05.2020 sind neben Prüfungen vor Ort auch wieder Praktika unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Mit dem Reaktoratsbeschluss vom 13.05.2020 sind neben Prüfungen vor Ort auch wieder Praktika unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch hierfür muss durch die Praktikumsleitung bzw. den Fachbereich eine Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Praktika in den Laboren und Räumen der Universität erstellt werden. Wir stellen Ihnen hier ein ausfüllbares PDF Dokument zur Verfügung, das bereits viele Vorschläge für Maßnahmen und Corona-spezifische Hinweise enthält.
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