Inanspruchnahme der Haushaltsmittel 2024 für die Vergütung stud. bzw. wiss. Hilfskräfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in den vergangenen Jahren machen wir auch in diesem Jahr auf den Annahmeschlusstermin für Vergütungszahlungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung aufmerksam.

Wir weisen darauf hin, dass die Anträge auf Einstellungen bzw. Weiterbeschäftigungen, Statusänderungen und Aufstockungen/Reduzierungen studentischer bzw. wissenschaftlicher Hilfskräfte für Dezember 2024 bis spätestens

31. Oktober 2024

bei der Personalabteilung vorliegen sollten. Bei späterem Eingang kann eine Vertragsausstellung nicht mehr garantiert werden.

Bei dieser Terminierung haben wir den Beginn der Vorlesungszeit berücksichtigt.

Für Anträge, die später eingehen kann eine Anstellung realistisch frühestens zum 01. Januar 2025 erfolgen.

Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass Anträge auf Neueinstellungen nur bearbeitet werden können, wenn die erforderlichen Personalunterlagen vollständig beigefügt sind.

Um den massiven Arbeitsanfall für die Verlängerung der Verträge ab 2025 zu verringern, wird gebeten, die o.a. Anträge möglichst schon über das Jahresende hinaus zu terminieren (z.B. bis 31.03.2025).

Wegen der Weihnachtsfeiertage und der dann folgenden Betriebsschließung entfallen im Dezember sechs Arbeitstage, daher verschiebt sich der Annahmeschluss für Einstellungsanträge ab 01. Januar 2025 auf den

25. November 2024.

Für Anträge die nach diesem Zeitpunkt eingehen kann eine Bearbeitung und damit eine Einstellung zum 01. Januar 2025 nicht gewährleistet werden.

Wir bitten, vorstehende Termine unbedingt einzuhalten und bedanken uns für Ihr Verständnis.