Integration will gelernt sein! Fortbildungsprogramm für Integrationsbeauftragte, Prototyp Teil 2
Integration ist eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Aber wie funktioniert eigentlich Integrationsarbeit? Was müssen Integrationsbeauftragte wissen, um ihre Rolle und ihren Auftrag umzusetzen? Am 20./21 Juli findet in Konstanz der zweite Teil des prototypischen Durchlaufs des „Fortbildungsprogramms für Integrationsbeauftragte“ statt.
Fortbildungsprogramm für Integrationsbeauftragte
Integrationsbeauftragte agieren in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Weil Integration „vor Ort“ stattfindet, sind die konkreten Bedingungen in den jeweiligen Kommunen grundlegend für die Arbeit der Integrationsbeauftragten. Das betrifft zum einen die Zusammensetzung der Bevölkerung, also den Anteil von Menschen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte in der jeweiligen Kommune. Zum anderen ist von großer Bedeutung, wie die organisatorische Einbettung, das Aufgabenspektrum, die Verantwortungsbereiche und das Mandat der Integrationsbeauftragten in der eigenen Verwaltung gestaltet sind. Und nicht zuletzt sollen Integrationsbeauftragte auch außerhalb der eigenen Verwaltung eine zentrale Rolle bei der Koordination der Netzwerkarbeit der vielen Akteure der Integrationsarbeit (Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtliche Helfer, Migrantenorganisationen, Sport- und Kulturvereine, Bildungsträger, Agentur für Arbeit und Jobcenter usw.) einnehmen.
Innerhalb des großen Spektrums an Herausforderungen verbindet ein roter Faden sowohl die Ausgangspunkte als auch die Ziele aller Aufgaben der Integrationsbeauftragten: Es geht stets darum, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken! Um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu analysieren und zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein bundesweites Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ).
Am FGZ-Standort Konstanz widmet sich Dr. Kathrin Leipold dem Transferprojekt „Fortbildungsprogramm für Integrationsbeauftragte“. Ziel dieses Projektes ist es, die Vielfalt der Aufgabenfelder und der Expertisen der Integrationsbeauftragten in einem Programm zu bündeln. Die zentrale Frage lautet: Was müssen Integrationsbeauftragte wissen, um ihre Rolle und ihren Auftrag umzusetzen? Was genau ist überhaupt der „Auftrag“ der Integrationsbeauftragten?
In sehr enger Kooperation mit vielen Integrationsbeauftragten sowie den Kommunalen Landesverbänden und mit Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gesundheit Baden-Württemberg ist es gelungen, die kulturwissenschaftliche Außenperspektive des FGZ-Standortes Konstanz für die Erarbeitung eines bedarfs- und handlungsorientierten Bildungsprogramms fruchtbar zu machen.
Schwerpunkt des zweiten Teils: Fachkenntnisse und Empowerment
Als Grundlage für eine Arbeit am Zusammenhalt wird der zweite Teil des Programms vor allem Konzepte der Integration und deren Entwicklung, die Debatte um Deutschland als Einwanderungsland sowie die Fragen nach Aufträgen und Abgrenzungen von Integrationsbeauftragten behandeln. Daneben wird eine Einheit zum Handlungsfeld „Empowerment für Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte“ angeboten, die von Linda Kelmendi von der Stabsstelle Integration der Stadt Singen erarbeitet wird. Der zweite Teil knüpft somit an die Eröffnung des Programms an, die bereits im November 2022 in Stuttgart stattgefunden hat.
Für den zweiten Teil des Fortbildungsprogramms für Integrationsbeauftragte werden wir am 20. und 21. Juli die Teilnehmer*innen, die auch bereits im November am Programm teilgenommen haben, in Konstanz im Kulturzentrum am Münster begrüßen.