Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken
Wichtiger Hinweis: Ab sofort müssen auf allen Verkehrsflächen sowie in allen Räumen, die für Lehrveranstaltungen genutzt werden, FFP2-Atemschutzmasken getragen werden!
Ab sofort müssen auf allen Verkehrsflächen sowie in allen Räumen, die für Lehrveranstaltungen genutzt werden, FFP2-Atemschutzmasken getragen werden!
Medizinische Masken sind nicht mehr bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Die Universität wird Sie zeitnah über die neue Regelung sowie über Details für Ausnahmeregelungen in einem Sondernewsletter genauer Informieren.