Rechte und Pflichten im Arbeitskampf

Am 26.10.2023 hat die Entgeltrunde 2023 begonnen. Im Zusammenhang mit dieser ist mit Arbeitskampfmaßnahmen von Seiten der Gewerkschaften zu rechnen. Auf Grund dessen möchte die Personalabteilung Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen.

Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit der am 26.10.2023 beginnenden Entgeltrunde 2023 zum TV-L

Am 26.10.2023 hat die Entgeltrunde 2023 begonnen. Im Zusammenhang mit dieser ist mit Arbeitskampfmaßnahmen von Seiten der Gewerkschaften zu rechnen. Auf Grund dessen möchte die Personalabteilung Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen.

Zur Teilnahme an Streiks sind tariflich Beschäftigte, Auszubildende sowie Praktikantinnen/ Praktikanten berechtigt. Bei der Teilnahme an Streiks handeln diese Personengruppen nicht arbeitsvertragswidrig.
Beamten hingegen haben kein Streikrecht.

Für die wegen der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen ausfallende Arbeitszeit besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht.

Bei gleitender Arbeitszeit wird für die Berechnung der Arbeitsentgeltkürzung bei ganztägigem Arbeitsausfall die Sollarbeitszeit und bei teilweisem Arbeitsausfall die auf die Kernarbeitszeit entfallende Ausfallzeit zugrunde gelegt.

Arbeitskampfbedingte Ausfallzeiten während der Kernarbeitszeit führen nicht zu einer Belastung des Gleitzeitkontos, sondern zu einer Minderung des Arbeitsentgelts. Die ausgefallene Arbeitszeit wird entsprechend korrigiert/ gutgeschrieben.

Es kommt nicht zu Entgeltkürzungen, wenn der Arbeitsausausfall außerhalb der Kernarbeitszeit liegt.

Es besteht die Verpflichtung die vorhandenen Zeiterfassungsgeräte beim Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu betätigen. Somit ist vor Beginn und nach Beendigung des Streiks zu Stempeln. Es liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zweck der Teilnahme an einer Arbeitskampfmaßnahme während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz verlassen und wieder betreten, ohne dies durch Betätigung der Zeiterfassungsgeräte zu dokumentieren.

Sofern sich Beschäftigte während der Arbeitszeit am Streik beteiligen, bitten wir die jeweiligen Vorgesetzten der Personalabteilung, genauer Frau Melina Merk (melina.merk@uni-konstanz.de, Tel.: 2519) umgehend folgende Angaben mitzuteilen:

  • Tag und Ort der Arbeitskampfmaßname
  • Art der Arbeitskampfmaßnahme
  • namentliche Aufzählung der Teilnehmer*innen an den Arbeitskampfmaßnahmen
  • die jeweils ausgefallene Arbeitszeit.