Wie verhalte ich mich konkret, wenn ich streiken möchte?

Wenn man an einem angekündigten Streik von ver.di teilnehmen möchte, gibt es verschiede Optionen sich richtig zu verhalten. Lesen Sie hier, wie man sich im Falle der Streikteilnahme korrekt verhält.

Wie verhalte ich mich konkret, wenn ich streiken möchte?

Wenn Sie an einem angekündigten Streik von ver.di teilnehmen möchten, gibt es verschiede Optionen sich richtig zu verhalten. Nachfolgend sollen Beispiele aufgeführt werden, um Mitarbeitenden der Universität Konstanz eine gewisse Sicherheit zu geben, wie Sie sich im Falle der Streikteilnahme korrekt verhalten:
 

Ich nehme in meiner Freizeit am Streik teil: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie in Ihrer Freizeit am Streik teinehmen, sich also ausstempeln oder einen Gleittag/ Urlaubstag am Streiktag nehmen. In diesem Fall ist nichts weiter zu beachten.

Ich nehme am Streik während der Arbeitszeit teil: Wenn Sie während der Arbeitszeit streiken möchte, kann es zu verschiedenen Konstellationen kommen:

  • Der Streik findet vor Ort an der Universität Konstanz statt und dauert nur eine relativ kurze Zeit: In einem solchen Fall stempeln Sie sich vor Beginn des Streiks aus und nach Beendigung des Streikes wieder ein, wenn Sie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Bitte teilen Sie Ihrem/Ihrer Vorgesetzten mit, dass Sie am Streik teilnehmen. Ein Verbot der Teilnahme am Streik darf durch den/ die Vorgesetzte grundsätzlich nicht erfolgen. Die abgezogene Arbeitszeit wird Ihnen auf Antrag wieder gutgeschrieben, im Gegenzug wird eine entsprechende Lohnkürzung vorgenommen. Wenden Sie sich hierfür gerne an das Team der Zeiterfassung (annegrit.reuter@uni-konstanz.de, silas.mogg@uni-konstanz.de)
  • Der Streik findet nicht vor Ort, sondern beispielsweise in der Stadt statt und ist für eine längere Zeitdauer geplant: In einem solchen Fall stempeln Sie für die Streikteilnahme aus bzw. später wieder ein.

Sollten Sie nicht von der Universität aus zum Streik gehen oder nach dem Streiken nicht zur Universität zurückkehren, melden Sie sich im Nachgang zur Korrektur des Arbeitszeitkontos beim Team der Zeiterfassung (Kontakt s.o.).

Bitte teilen Sie Ihrem/Ihrer Vorgesetzten mit, dass Sie am Streik teilnehmen. Ein Verbot an der Teilnahme am Streik darf durch den/ die Vorgesetzte grundsätzlich nicht erfolgen.
Die abgezogene Arbeitszeit wird Ihnen auf Antrag wieder gutgeschrieben, im Gegenzug wird eine entsprechende Lohnkürzung vorgenommen. Hierfür ist die Dauer der Teilnahme am Streik mitzuteilen, damit die korrekte Gutschrift des Zeitguthabens erfolgen kann. Die Gutschrift kann maximal bis zur individuellen Sollarbeitszeit erfolgen. Die Meldung erfolgt an das Team der Zeiterfassung (Kontakt s.o.).

Wichtige Information für Vorgesetzte:
Sofern sich Beschäftigte während der Arbeitszeit am Streik beteiligen, bitten wir Sie die folgenden Angaben umgehend an die Personalabteilung, genauer Melina Merk (Tel.: 2519, melina.merk@uni-konstanz.de), mitzuteilen:

  • Tag und Ort der Arbeitskampfmaßname
  • Art der Arbeitskampfmaßnahme
  • namentliche Aufzählung der Teilnehmer*innen an den Arbeitskampfmaßnahmen
  • die jeweils ausgefallene Arbeitszeit