Das Bebauungsplanverfahren im Überblick

Die Stadt Konstanz und die Universität Konstanz planen die bauliche Weiterentwicklung des Campus: Am 27. Januar 2022 hat der Konstanzer Gemeinderat einen neuen Bebauungsplan für die Universität beschlossen. Dieser ändert den bisherigen Bebauungsplan für die Universität aus dem Jahr 1969 mit dem Ziel, bauliches Entwicklungspotenzial für die kommenden vier Jahrzehnte zu schaffen.

Vergleichsgrafik: alter und neuer Bebauungsplan

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Die wichtigsten Daten zum Bebauungsplanverfahren

Der ursprüngliche Bebauungsplan der Universität Konstanz stammt aus dem Jahr 1969.

Der Technische und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat der Stadt Konstanz haben im April 2011 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für die Universität Konstanz beschlossen. Das Planungsverfahren wurde seitens der Stadt Konstanz und Vermögen und Bau Baden-Württemberg in Abstimmung mit der Universität Konstanz aufgenommen. Die erste öffentliche Präsentation des neuen Bebauungskonzepts erfolgte am 9. Mai 2011.

Umfangreiche umweltfachliche Untersuchungen wurden im Vorfeld des Masterplanverfahrens unter Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt. Unter anderem fand eine Bestandserhebung und Bewertung der Flora und Fauna statt. Auf deren Grundlage wurde eine Raumwiderstandskarte erstellt, welche die möglichen Entwicklungsräume in Bezug auf Umwelt- und Artenschutz aufzeigt.

Als Grundlage für den neuen Bebauungsplan wurde ein Masterplan (städtebauliches Konzept) erarbeitet, unter Beteiligung der Naturschutzverbände, der städtischen Einrichtungen und weiterer Träger öffentlicher Belange. Im Dezember 2017 wurde das Masterplanverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Nach Abschluss des Masterplans wurde das Bebauungsplanverfahren neu aufgenommen. Als Planungsbüro wurde das Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten Bittkau-Bartfelder + Ingenieure GbR (Wiesbaden) beauftragt.

Im April 2019 erfolgte auf Basis des Masterplans ein erneuter Aufstellungsbeschluss des neuen Bebauungsplans seitens des Technischen und Umweltausschusses (9. April 2019) sowie des Gemeinderates (11. April 2019). Eine Änderung des Planungsbereichs gegenüber dem ersten Aufstellungsbeschluss von 2011 wurde vorgenommen; die Entwicklungsfläche im nordwestlichen Bereich der Universität (in Richtung Heizwerk) wurde darin ausgeweitet. Das öffentliche frühzeitige Beteiligungsverfahren für den neuen Aufstellungsbeschluss wurde wiederaufgenommen und für den Zeitraum vom 20. Mai bis zum 21. Juni 2019 festgelegt.

 

Der neue Aufstellungsbeschluss wurde am 15. Mai 2019 im Amtsblatt der Stadt Konstanz amtlich bekanntgemacht. Ein ausführlicher Artikel mit detaillierten Informationen folgte am 29. Mai 2019 im Amtsblatt.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung mit umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten hat am 5. Juni 2019 ab 19 Uhr an der Universität Konstanz stattgefunden. Im Anschluss an das öffentliche Beteiligungsverfahren wird – unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen – der Bebauungsplanentwurf finalisiert.

Der Gemeinderat der Universität Konstanz hat am 22. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet Universität die Aufstellung des Bebauungsplans „Universität, 2. Änderung (Teilaufhebung)“ beschlossen.

Vom 11. August 2021 bis einschließlich 24. September 2021 konnte der Inhalt der Bekanntmachung vom 13. Juli 2021 und 22. Juli 2021, der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung (einschließlich Umweltbericht und Darstellung der Schutzkulissen) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Amt für Stadtplanung und Umwelt sowie online eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt abgegeben werden.

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 die Änderung des Bebauungsplans der Universität Konstanz beschlossen. Mit dem Satzungsbeschluss wurde der geänderte Bebauungsplan rechtswirksam.

Parallel dazu unterzeichneten die Stadt Konstanz, das Land Baden-Württemberg und die Universität Konstanz am 26. Januar 2022 einen städtebaulichen Vertrag. Darin vereinbarten sie Grundlagen und Ziele bei der baulichen Weiterentwicklung der Universität in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Mobilität und Verkehr.

FAQ

Warum benötigte die Universität Konstanz einen neuen Bebauungsplan?

Die Universität Konstanz hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1966 kontinuierlich weiterentwickelt. Der Campus, der ursprünglich für 3.000 Studierende vorgesehen war, wird derzeit von über 13.000 Personen genutzt. Aktuell umfasst der Hochschulkomplex auf dem Gießberg eine Nutzfläche von rund 120.000 Quadratmetern. Bis zum Jahr 2060 rechnet die Universität mit einem zusätzlichen Flächenbedarf von 55.000 Quadratmetern. Dieser Entwicklungsraum bildet die Grundlage, um wissenschaftliche Schwerpunktprojekte in Konstanz verwirklichen zu können – zum Beispiel profilbildende Großprojekte im Rahmen der Exzellenzstrategie, neue Sonderforschungsbereiche und weitere Verbundforschungsprojekte, Forschungsvorhaben mit spezialisierter Infrastruktur sowie auch infrastrukturelle Rahmenbedingungen für moderne Lehre

Das räumliche Entwicklungspotenzial des ursprünglichen Bebauungsplans aus dem Jahr 1969 ist nahezu vollständig ausgeschöpft und ließe keine weiteren baulichen Entwicklungen zu. Damit die Entwicklung der Universität Konstanz nicht durch räumliche Begrenzung eingeschränkt wird, wurde frühzeitig mit der Planung der Änderung des Bebauungsplans begonnen.

Da Bebauungsplanverfahren und die dafür erforderlichen Prüfungen (unter anderem in den Bereichen Natur- und Denkmalschutz, Verkehrskonzepte etc.) sehr aufwändig sind, wurde das Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplans für die Universität Konstanz mit einem langfristigen Blick angelegt: Das bereits 2011 eröffnete Verfahren der Stadt Konstanz soll einen baulichen Entwicklungshorizont der Universität bis 2060 geben. Dies bedeutet nicht nur Entwicklungspotenzial für die Wissenschaft, sondern auch für einen zentralen Innovationsfaktor der Bodenseeregion und die zugleich größte Arbeitgeberin der Stadt Konstanz. Mit ihrer baulichen Erweiterung möchte die Universität Konstanz bereits heute die Rahmenbedingungen schaffen, um auch in den kommenden Jahrzehnten ihre international führende Rolle in der Wissenschaft weiter ausbauen zu können und den Standort Konstanz weiter zu stärken.

Wo wird gebaut?

Im Bebauungsplanverfahren ging es in erster Linie um eine langfristige Flächenplanung. Die Stadt Konstanz teilte der Universität Flächen zu, die in den kommenden Jahrzehnten für Universitätsbauten zur Verfügung stehen werden. Das Bebauungsplanverfahren behandelte folglich die Frage, wo künftig gebaut werden kann. Die Grundlage hierfür bildeten der Masterplan Teil 1 und Teil 2 (städtebauliches Entwicklungskonzept) und die vorausgehenden Naturschutzprüfungen.

Die neuen Flächen werden in den kommenden vier Jahrzenten genutzt, um zukunftsweisende wissenschaftliche Schwerpunktprojekte in Konstanz verwirklichen zu können – zum Beispiel profilbildende Großprojekte im Rahmen der Exzellenzstrategie, neue Sonderforschungsbereiche und weitere Verbundforschungsprojekte, Forschungsvorhaben mit spezialisierter Infrastruktur sowie auch infrastrukturelle Rahmenbedingungen für moderne Lehre. Diese inhaltliche und bauliche Weiterentwicklung der Universität wird in gleichen Maßen zur Standortentwicklungen der Stadt Konstanz beitragen und Arbeitsplätze schaffen.

Drei Bauabschnitte
Die neuen Bauten sollen gemäß Masterplan in drei Bauabschnitten im Westen des Campus entstehen. Der erste Bauabschnitt ist für den Bereich um das Werkstattgebäude W geplant. Der zweite Bauabschnitt ist auf der Fläche des Parkplatzes Nord vorgesehen. Für den dritten Bauabschnitt ist das Areal des Parkhauses Süd vorgesehen. Weiteres Entwicklungspotenzial besteht in Richtung des Heizwerkes. Diese baulichen Entwicklungsflächen wurden im Rahmen des Masterplanverfahrens in Einklang mit den vorausgehenden Umweltprüfungen identifiziert. Ein entscheidendes Kriterium war dabei, Eingriffe in den hochwertigen Naturraum auf dem Gießberg so gering wie möglich zu halten. So sind als Erweiterungsflächen vorwiegend Areale wie die erwähnten Parkflächen vorgesehen, die bereits asphaltiert bzw. bebaut sind, so dass ein Großteil der neuen Baufläche auf bereits versiegelter Fläche entstehen wird.

Verkehrsanbindung und autofreier zentraler Campusbereich
Darüber hinaus sieht der Masterplan eine neue Verkehrsführung der Busschleife vor, um die neuen Universitätsgebäude an den Öffentlichen Personennahverkehr anzubinden und im selben Zug den zentralen Campusbereich von Verkehr zu entlasten. Ein autofreier Campusbereich soll im Gebiet des derzeitigen Hauptzugangs der Universität entstehen (auf der Fläche zwischen den Gebäuden W, R, V und A). Im Herbst 2019 wurde ein Mobilitätskonzept für die verbesserte Verkehrsanbindung der Universität und Verkehrsführung auf dem Campus erarbeitet. Dieses Mobilitätskonzept bildet die Grundlage für ein neues Parkkonzept, das unter anderem Ersatzflächen für die in den Bauabschnitten 2 und 3 bebauten Parkflächen schaffen wird.

Wer war am Bebauungsplanverfahren beteiligt?

Das Bebauungsplanverfahren lag in den Händen der Stadt Konstanz. Die Planung erfolgte durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, sowie das Planungsbüro Die LandschaftsArchitekten Bittkau-Bartfelder + Ingenieure GbR (Wiesbaden) in enger Abstimmung mit der Universität Konstanz. Von Anfang an wurden die Naturschutzverbände, die städtischen Einrichtungen und weitere Träger öffentlicher Belange in das Bebauungsplanverfahren einbezogen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren ermöglichte allen Bürgerinnen und Bürgern, sich in den Bebauungsplanentwurf einzubringen.

Zu den beteiligten Verbänden, Einrichtungen und weiteren Trägern öffentlicher Belange zählten unter anderem:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
  • Regierungspräsidium Freiburg (Naturschutz, Forstdirektion, Raumordnung)
  • Landratsamt Konstanz (Forstverwaltung, Naturschutz, Wasserrecht, Gewerbeaufsicht, Kreisarchäologie)
  • Landesdenkmalpflege
  • Stadtwerke Konstanz (Energienetze, Busbetriebe)
  • Entsorgungsbetriebe Konstanz
  • Polizeidirektion Konstanz
  • Feuerwehr Konstanz
  • Handwerkskammer Konstanz
  • Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK)
  • Wirtschaftsförderung Konstanz

Welche Parkkonzepte sind geplant?

Der neue Bebauungsplan schließt die Flächen des Parkplatzes Nord und des Parkhauses Süd mit ein. Der Masterplan und die ihm vorausgehenden Umweltprüfungen identifizierten diese Areale als maßgebliche bauliche Erweiterungsflächen für die Universität. Nach dem ersten Bauabschnitt im Bereich des Werkstattgebäudes W ist der zweite Bauabschnitt auf den Flächen des Parkplatzes Nord vorgesehen. Der dritte Bauabschnitt ist für den Bereich des Parkhauses Süd geplant.

Selbstverständlich wird ein ausreichender Ersatz für die bebauten Parkflächen geschaffen werden. Im Zuge des Mobilitätskonzeptes wird auch ein neues Parkkonzept erarbeitet. Mehrere Optionen werden gegenwärtig geprüft: Der Masterplan schlägt eine Überbauung der Parkflächen vor (Parkflächen in der untersten Etage der entstehenden Gebäude, was insbesondere durch die Hanglage begünstigt wird). Ebenso denkbar wären weitere Konzepte wie beispielsweise ein Park-and-Ride-Konzept. Das zukünftige Parkkonzept wird gemeinsam mit dem konkreten Bebauungskonzept der Parkplatzflächen vorgestellt werden; wir werden Sie frühzeitig über diese und alle weiteren Planungen informieren.

Hinweis: Die Universität Konstanz möchte generell Anreize für eine umweltfreundliche, autofreie Anreise setzen und wird auch in Zukunft Konzepte für alternative Verkehrsmittel weiter ausbauen. Selbstverständlich werden in der baulichen Weiterentwicklung der Universität aber auch ausreichend Parkflächen für Pkw berücksichtigt.

Naturschutz und Nachhaltigkeit

Die Universität Konstanz hat einen grünen Campus – und das soll auch so bleiben. Naturschutz und Nachhaltigkeit sind bei unseren baulichen Planungen von zentraler Bedeutung und werden umfassend berücksichtig.

In das Bebauungsplanverfahren, das die Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der Universität bildet, wurden die Naturschutzverbände von Anfang an einbezogen. Eine besondere Rolle spielten die Naturschutzgebiete, die die Universität umgeben und in deren Nachbarschaft  die vorgesehenen neuen Bauflächen liegen. Der Campus ist eingebettet in den Grünzug Lorettowald, Hockgraben und Universitätswald. Diese Umgebung unterliegt unterschiedlichen Schutzkategorien, die die Rahmenbedingungen des Bebauungsplanverfahrens vorgegeben haben. Bereits frühzeitig wurde eine umfangreiche Bestandserhebung und Bewertung der Flora und Fauna durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde eine Raumwiderstandskarte erstellt, welche die möglichen Entwicklungsräume in Bezug auf Umwelt- und Artenschutz aufzeigt.

Primäres Ziel ist, Eingriffe in den hochwertigen Naturraum so gering wie möglich zu halten. So ist die bauliche Entwicklung vorwiegend auf bereits asphaltierten bzw. bebauten Flächen (darunter die Parkflächen Nord und Süd) vorgesehen. Ein Großteil der neuen Baufläche wird somit auf bereits versiegelter Fläche entstehen.

Wo das nicht möglich ist, finden ökologische Ausgleichsmaßnahmen statt. Hierzu zählen unter anderem der Rückbau von nicht mehr benötigten Straßen, Begrünungen bzw. Dachbegrünungen sowie Gehölzpflanzungen.

Im zentralen Zufahrtsbereich des Campus (Busschleife) wird ein neuer, verkehrsberuhigter Bereich geschaffen. Der südliche Straßenverlauf der Busschleife wird rückgebaut und macht einem grünen Aufenthaltsbereich Platz. Wo bislang Autos fuhren, entsteht ein Begegnungsort im Grünen für kommende Wissenschaftsgenerationen.

Prinzipiell gilt: Gebäude werden saniert, bevor neu gebaut wird. Das Hörsaal-, Seminar- und Bürogebäude X bietet der Universität Ersatzflächen für die Sanierung bestehender Gebäude. Das gibt der Universität den notwendigen Spielraum, um Sanierungen durchführen zu können, ohne den Lehr- und Wissenschaftsbetrieb einschränken zu müssen. Die (energetische) Sanierung der Bestandsgebäude ist Kern der Klimaschutzmaßnahmen für einen klimaneutralen Universitätsbetrieb. Bei der Umsetzung der Baumaßnahmen orientiert sich der Landesbetrieb Vermögen und Bau, Amt Konstanz am Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften der Landesregierung Baden-Württemberg.

Nachhaltigkeit ist auch für den laufenden Betrieb der Universitätsgebäude ein wesentlicher Faktor. Universitätsdächer wurden und werden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet bzw. begrünt. Für die Kühlung von Gebäuden und Großgeräten nutzt die Universität Bodenseewasser. Die Universität hat ferner ein eigenes Heizkraftwerk, das durch Kraft-Wärme-Kopplung sehr effizient Strom und Heizwärme für den Universitätsbetrieb zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus werden aktuell weitere Energiesparpotentiale identifiziert und in die Praxis umgesetzt. Ziel ist, eine bestmögliche Energieeinsparung bei möglichst geringen Einschränkungen für den Universitätsbetrieb zu erreichen.

Zahlen und Fakten

- Neuer Bebauungsplan für die bauliche Weiterentwicklung der Universität Konstanz (Planungshorizont bis 2060). Am 27. Januar 2022 vom Gemeinderat der Stadt Konstanz beschlossen.
- Änderung des bisherigen Bebauungsplans aus dem Jahr 1969.
- Zusätzlicher Flächenbedarf bis 2060 in Höhe von rund 55.000 Quadratmetern (bei einer bestehenden Nutzfläche von rund 120.000 Quadratmetern).
- Drei geplante Bauabschnitte nach Masterplan: Erster Abschnitt im Bereich um das Werkstattgebäude W. Zweiter Bauabschnitt auf der Fläche des Parkplatzes Nord. Dritter Bauabschnitt im Areal des Parkhauses Süd.