Forschungsförderung für exzellente Postdocs
Im Rahmen der Exzellenzstrategie möchte die Universität Konstanz insbesondere die Arbeitsbedingungen ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verbessern. Hierzu stehen im Young Scholar Fund (YSF) in begrenzter Höhe Finanzmittel für promovierte Forschende zur Verfügung.
Die drei Förderlinien des YSF adressieren dabei unterschiedliche Abschnitte und/oder Bedarfe während der Zeit zwischen Promotion und Professur. Über die Antragsberechtigung entscheidet im Einzelfall der Ausschuss für Forschungsfragen (AFF).
YSF Ko-Finanzierung: Antragsfrist 15.06. und 15.10.
Erfahrene promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit einem laufenden Drittmittelprojekt, das Personalstellen enthält, können sich beim YSF zwei Mal im Jahr um eine Förderung zur Ko-Finanzierung von Forschungsprojekten bewerben.
In den übrigen Förderlinien des YSF sind Antragstellungen jederzeit möglich.
Ausschreibung und Antragstellung
Research Seed Capital (RISC)
Die RISC-Förderung will riskante Projekte (Blue Skies Research) ermöglichen bzw. Vorarbeiten für spätere innovative Drittmittelanträge von promovierten Nachwuchswissenschaftler*innen unterstützen, die sich noch nicht auf erste Forschungserfolge berufen können. Insbesondere sollen neue Forschungsfelder auch außerhalb des "Mainstreams" angestoßen werden.
Eine Antragstellung ist bis 29. Februar 2024 möglich. Bitte melden Sie sich für weitere Informationen rechts oben mit dem Icon "Meine Universität" an.
YSF offene Anschub- und Ko-Finanzierung von Forschungsprojekten
Die offene Anschub- und Ko-Finanzierung dient der Umsetzung von Vorhaben, die das Erlangen oder Konsolidieren der wissenschaftlichen Eigenständigkeit der Antragstellenden fördern. Insbesondere können hier Sach- und Reisemittel sowie Mittel für wissenschaftliche Hilfskräfte beantragt werden, um Vorarbeiten für externe Projektanträge zu leisten oder bereits laufende Drittmittelvorhaben zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind alle promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die über einen Arbeitsvertrag oder ein Stipendium in die Universität integriert sind. Wiederholte Antragstellungen für unterschiedliche Vorhaben sind zulässig, wobei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro Person nicht mehr als 15.000 Euro ausgeschüttet werden.
Bitte melden Sie sich zur Antragstellung rechts oben mit dem Icon "Meine Universität" an.
YSF Ko-Finanzierung von Forschungsprojekten
Erfahrene Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die Personalmittel durch ein extern gefördertes Forschungsprojekt eingeworben haben, unterstützt der YSF durch eine Ko-Finanzierung bei der Durchführung des Projekts für die Dauer von maximal zwei Jahren. Die Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro pro Förderjahr.
Antragsberechtigt sind JuniorprofessorInnen, NachwuchsgruppenleiterInnen sowie promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen, die über einen Arbeitsvertrag oder ein Stipendium in die Universität integriert sind und ein laufendes Drittmittelprojekt vorweisen können, in dem sie eigenständig, d. h. grundsätzlich nicht gemeinsam mit einem Professor/ einer Professorin, die eigene Stelle oder mindestens eine Mitarbeiterstelle eingeworben haben.
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel zwei Mal jährlich mit Einreichungsfristen zum 15. Juni und 15. Oktober. Bitte melden Sie sich rechts oben mit dem Icon "Meine Universität" an, um Details zur Antragstellung zu erhalten und das Antragstemplate herunterzuladen.
YSF Bridge Fellowship
Mit dem Bridge Fellowship unterstützt der YSF exzellente promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bei einem externen Drittmittelgeber einen Projektantrag zur Finanzierung ihrer eigenen Stelle an der Universität Konstanz eingereicht haben. Zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Förderentscheidung können bis zu 6 Monate Zwischenfinanzierung für die eigene Stelle (100% TVL 13) beantragt werden. Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden, allerdings darf über den extern gestellten Drittmittelantrag noch nicht abschließend entschieden worden sein und das Einreichdatum darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Über Anträge wird innerhalb von 3 Monaten nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden. Der AFF spricht Bewilligungen vorbehaltlich der personalrechtlich vorliegenden Voraussetzungen für eine befristete Einstellung aus.
Bei externen Bewerbungen will dieses Förderinstrument insbesondere die Gewinnung von künftigen ERC-, Freigeist-, Emmy Noether- und Heisenberg-Kandidat*innen für Konstanz unterstützen.
Antragstellung: Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente, zusammengefasst in eine PDF-Datei, per E-Mail beim Ausschuss für Forschungsfragen (AFF) (aff@uni-konstanz.de) ein:
- Kurze Stellungnahme zur Notwendigkeit der Förderung inklusive eines Arbeitsprogramms für den Förderzeitraum und einer Erklärung zur befristeten (Weiter-)Beschäftigung bzw. dem Stand der Absprache mit der Personalabteilung (max. 2 Seiten).
- Aktueller CV mit Informationen zur Vorbeschäftigung und Laufzeit des derzeitigen Arbeitsvertrags.
- Bestätigung der Personalabteilung zum Vorliegen der personalrechtlichen Voraussetzungen für eine befristete Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung.
- Bestätigung des Fachbereichs über die Notwendigkeit der Förderung und Bereitstellung von Arbeitsplatz und Ressourcen im Fall der Bewilligung. Laden Sie hierzu bitte das Formular für die Stellungnahme des Fachbereichs als PDF-Dokument herunter, füllen es aus und legen es Ihrer Fachbereisreferentin bzw. Ihrem Fachbereichsreferenten zur Unterschrift vor.
- Kopie des eingereichten Drittmittelantrags und Eingangsbestätigung des Drittmittelgebers (über den Antrag darf noch nicht abschließend entschieden worden sein, das Einreichdatum darf nicht länger als 3 Monate zurück liegen).
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Forschungssupports.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Antragstellung im YSF 2024.
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