Schlichtungsausschuss

Zur Erledigung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Universität hat der Senat einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Dieser kann von jedem Beteiligten sowie vom Rektor angerufen werden. Entscheidungen von Organen der Universität, der Sektionen und Fachbereiche können nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss sein.