Lesesaal in der Universitätsbibliothek – Foto: Inka Reiter
Lesesaal in der Universitätsbibliothek – Foto: Inka Reiter

Fördern

Herausragende Projekte, die in die Region wirken: Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Universitätsgesellschaft Konstanz (UGK e. V.) Fördermittel für Ihr Projekt beantragen können.

Sie haben eine Projektidee, aber Ihnen fehlen die Mittel, um Ihr Vorhaben zu realisieren? Die UGK ist ein eingetragener Förderverein, der unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und jährlich eine Vielzahl herausragender Projekte unterstützt. Förderanträge an die UGK können jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die unteren Hinweise.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte und Aktivitäten aller Art, so sie mindestens einem der folgenden Förderzwecke der UGK entsprechen:

  • Förderung der Forschungs- und Lehrtätigkeit der Universität,
  • Unterstützung von Einrichtungen der Universität,
  • Förderung der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung,
  • Förderung des internationalen Austausches in Studium und Forschung,
  • Pflege der Beziehungen zwischen der Universität, der Stadt Konstanz und der internationalen Bodenseeregion,
  • Unterstützung von Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität.

Nicht gefördert werden können Fixkosten von Organisationen, Druckkosten von Publikationen ohne breitere Relevanz für die gesamte Universitätsgemeinschaft, Verpflegungs- und Repräsentationskosten ohne Projektbezug sowie Reisekosten von WissenschaftlerInnen und Angestellten der Universität Konstanz.

Wie sollte der Förderantrag aussehen?

Beschreiben Sie Ihr Projekt auf max. 1–2 Seiten. Thematisieren Sie darin, welche Ziele Ihre Aktivität verfolgt und zeigen Sie auf, an welchen Stellen Ihres Vorhabens Sie die Förderzwecke der UGK erfüllt sehen.

Zu einem Förderantrag gehört auch ein Kosten- und Erlös- bzw. Finanzierungsplan. Listen Sie in einer Tabelle alle geplanten Ausgaben und erwarteten Erlöse auf. Bei den Erlösen kann es sich handeln um: Eigenmittel (z. B. Erlöse durch Teilnahmegebühren), Drittmittel (z. B. Zuwendungen durch Sponsoren, Vereine oder Stiftungen) oder öffentliche Zuwendungen (z. B. von der Gemeinde). Stellen Sie in Ihrem Finanzierungsplan des Weiteren auch konkret dar, welche Positionen Sie zur Förderung durch die UGK vorschlagen.

Bitte nennen Sie in Ihrem Antrag auch gleich die universitäre Kostenstelle oder Bankverbindung, auf die die Fördermittel im Falle einer Bewilligung überwiesen werden sollen.

Den finalisierten Förderantrag – bestehend aus der Projektbeschreibung, dem Kosten- und Finanzierungsplan und ggf. einem Flyer oder weiteren ergänzenden Unterlagen – reichen Sie abschließend gesammelt in einer PDF-Datei über ugk@uni.kn mit einem einschlägigen Betreff ein.

Wird Ihr Projektvorhaben oder Ihre Aktivität gefördert, müssen spätestens zwölf Wochen nach Projektabschluss die Nachweise für die Kosten vorgelegt werden.

Welche Fristen sollten beachtet werden?

Einfache Projektanträge (Fördersumme bis 1.000 Euro) sollten vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Komplexere Projektanträge (Fördersumme ab 1.000 Euro) benötigen aufgrund interner Abstimmungsprozesse mehr Vorlauf und sollten spätestens acht Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.  

Öffentlichkeitsarbeit und Nachberichterstattung

Uns liegt daran, dass die Öffentlichkeit von der Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins erfährt. Daher freuen wir uns, wenn Sie im Falle der Bewilligung in Ihrer Ankündigungskommunikation oder Nachberichterstattung auf die Förderung durch die Universitätsgesellschaft hinweisen können. Hierfür stellen wir Ihnen bei Bedarf unser Logo zur Verfügung. Gern berichten wir auch auf unserer Webseite über Ihre Aktivitäten, wenn Sie uns Bild- und Textmaterial zukommen lassen.