Sozialversicherungen
Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Sozialversicherungen sind in der Regel gesetzlich vorgeschrieben und umfassen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Konstanz haben, besteht für Sie in den meisten Fällen eine Pflichtversicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von EURAXESS Deutschland.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Konstanz unterzeichnet haben, übernimmt die Universität Konstanz die für die Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlichen Schritte. Sie werden bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse gemeldet, die dann die weiteren Sozialversicherungsträger unterrichtet. Nach Erledigung des Anmeldeverfahrens erhalten Sie vom Träger der Rentenversicherung eine Versicherungsnummer und ein Versicherungsnachweisheft. Für das Entrichten der Beiträge ist in den meisten Fällen der Arbeitgeber verantwortlich, der den Beitrag bei jeder Gehaltszahlung einbehält.
Wenn Sie über ein Stipendium oder über Ihre Arbeitsstelle im Heimatland finanziert sind, sind Sie in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit - mit Ausnahme der Krankenversicherung, um die Sie sich auch als StipendiatIn kümmern müssen.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt; Sie müssen sich nicht darum kümmern. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Mehr über Ihre Altersversorgung erfahren Sie auf dem Portal von FindyourPension . Die Webseite informiert über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen europäischen Ländern und gibt mobilen WissenschaftlerInnen Auskunft über die Rentenansprüche, die sie in Europa erwerben.
Die Universität als Arbeitgeber bietet neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine 'betriebliche' Altersversorgung an. Informationen hierzu finden bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Sie bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen. Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Gehalt abgeführt; Sie müssen sich nicht darum kümmern. Inwieweit die Beitragszeiten von Deutschland von der Arbeitslosenversicherung in anderen Ländern anerkannt werden, müssen Sie im jeweiligen Land in Erfahrung bringen. Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung oder zum Arbeitslosengeld finden Sie entweder bei EURAXESS Deutschland oder bei der Arbeitsagentur für Arbeit.
Für weitere Informationen bezüglich Sozialversicherungen können sich sich gerne mit den speziell geschulten Mitarbeiterinnen des Steuer- und Sozialversicherungsservice der Personalabteilung in Verbindung setzen.