Vorlesungssaal im A-Gebäude
Vorlesungssaal im A-Gebäude

Hinweise zu Sicherheits- bestimmungen an der Universität Konstanz

Sicherheit

Sicherheit hat oberste Priorität bei einer Veranstaltung und muss immer gewährleistet sein. Das heißt Brandschutz, Fluchtwege, etc. müssen unbedingt beachtet werden bzw. vorhanden sein. Organisatoren und Personal einer Veranstaltung müssen sich im Vorfeld informieren, was im Notfall zu tun ist. Sehen Sie sich hierzu auch die Hinweise zur Hörsaal- und Seminarraumnutzung an.

Veranstaltungen, die den regulären Universitätsbetrieb überschreiten, erfordern in aller Regel besondere Organisations- und Sicherheitsmaßnahmen. Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (oder mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben) gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).

Bei Fragen zur Sicherheit bei Veranstaltungen kontaktieren Sie bitte den Sicherheitsingenieur der Universität Konstanz (Stabsstelle Arbeitssicherheit). Bei allen Formen von Aktivitäten in Fluren, Foyers und Gängen (z.B. Fachausstellung), sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld Rücksprache halten.

Informieren Sie bei größeren Veranstaltungen auch den Betriebssanitätsdienst sowie, speziell bei Abendveranstaltungen und Veranstaltungen mit Partycharakter, auch die Hausfeuerwehr (Brandwache).

Genehmigung Ihrer Veranstaltung

Veranstaltungen, die den regulären Universitätsbetrieb überschreiten, erfordern in aller Regel besondere Organisations- und Sicherheitsmaßnahmen. Bei Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen ab 200 Personen ist bei der Raumreservierung mit FM/Veranstaltungsorganisation zu klären, ob eine Veranstaltungsgenehmigung (Unterlagen nach Login in der Downloadbox rechts verfügbar) erfolgen muss.

Grundsätzlich muss zu jeder (Groß-) Veranstaltung bzw. zu Veranstaltungen die in Aulen, Fluren etc. stattfinden sollen, ein Antrag und ein Raum- / Stellplan vorgelegt werden.