Labor
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Laborsicherheit

Die Arbeit in naturwissenschaftlichen Laboren ist vielseitig und komplex. Ebenso vielseitig und komplex sind daher die Gefährdungen, die dort auftreten können. Weil sich Arbeitsabläufe häufig ändern und meistens mehrere Personen gleichzeitig an verschiedenen Themen arbeiten, können ebenso gegenseitige Gefährdungen auftreten, die häufig kaum vorhergesehen werden können.

Deshalb müssen in Laboren zahlreiche Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes beachtet und angewendet werden.

Grundlagen und Handlungsrichtlinen finden Sie in der sog. Laborrichtlinie  

Diese gelten für Labore, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch chemischen Methoden gearbeitet wird. Im Einzelnen kann es sich dabei um rein chemische oder physikalische Labore handeln, aber auch in mikrobiologischen oder gentechnischen Labore müssen die Regelungen angewendet werden.

Für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten die Regelungen der Gefahrstoffverordnung. Die beiden nachfolgenden Informationsschriften, geben Hinweise zum sicheren Arbeiten in chemischen Laboren im Hochschulpraktikum (deutsche und englische Versionen verfügbar)

Wenn Sie die Universität Konstanz verlassen oder innerhalb der Universität in andere Räume umziehen

(Betrifft nur verantwortliche Personen - Anmeldung erforderlich)

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen und Laborgeräten finden Sie unter: -> Betriebsanweisungen und Unterweisungen